Betriebsbedingte Kündigung
Klagefrist, Kündigungsgrund, Betriebsratsanhörung, Sonderkündigungsschutz, Weiterbeschäftigung und Abfindungsverhandlung.
Rechtsanwaltskanzlei · Bonn
Weitere typische Konflikte betreffen Vergütung und Bonus, Arbeitszeugnis, Krankheit, veränderte Aufgaben oder belastende Vorgänge am Arbeitsplatz. Im Arbeitsrecht entstehen viele Probleme plötzlich; zugleich muss früh geklärt werden, welches konkrete Ziel verfolgt wird.
Die Kanzlei Dr. Palm bearbeitet seit vielen Jahren arbeitsrechtliche Konflikte und Verfahren. Je nach Ausgangslage kann es um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses, die Abwehr von Nachteilen, offene Ansprüche oder eine wirtschaftlich tragfähige Beendigung gehen.
Fachjuristische Einordnung
Bei Kündigungen sind Form, Kündigungsgrund, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratsbeteiligung und die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen. Aufhebungsverträge wirken unmittelbar und können neben arbeitsrechtlichen auch sozialrechtliche Folgen haben.
Vergütungs- und Bonusansprüche hängen von Vertrag, Zielvorgaben, betrieblichen Regelungen und Ausschlussfristen ab. Bei Konflikten oder Benachteiligung müssen konkrete Vorgänge, Beweise, innerbetriebliche Reaktionen und gegebenenfalls besondere Geltendmachungsfristen geordnet werden.
Typische aktuelle Mandate
Klagefrist, Kündigungsgrund, Betriebsratsanhörung, Sonderkündigungsschutz, Weiterbeschäftigung und Abfindungsverhandlung.
Vertragsprüfung, Sperrzeitrisiken, Freistellung, Resturlaub, Abfindung und Zeugnisregelung.
Mustersituation: Ein Aufhebungsvertrag soll innerhalb weniger Tage unterschrieben werden, während Abfindung, Freistellung, Zeugnis und sozialrechtliche Folgen ungeklärt sind. Vor einer Unterschrift ist zu klären, welche Rechte aufgegeben werden und welche Regelungen noch verhandelt werden können.
Berechtigung und Entfernung von Abmahnungen, Zeugnisinhalt und Berichtigung personalbezogener Unterlagen.
Gehalt, variable Vergütung, Zielvereinbarung, Überstunden, Ausschlussfristen und Entgeltfortzahlung.
Entgeltfortzahlung, betriebliches Eingliederungsmanagement, personenbedingte Kündigung und Nachweisfragen.
Dokumentation, Fürsorge- und Schutzpflichten, Beschwerdewege sowie Besonderheiten tarifgebundener Beschäftigung.
Aktuelle Fachinformationen
Die folgenden Seiten sind auf den Rechtsstand August 2026 redaktionell neu gefasst.
Vorgehensweise
Die Kanzlei prüft zunächst Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung oder Vertragsentwurf sowie die maßgeblichen Zeitpunkte. Danach wird eine Strategie festgelegt, die das rechtliche Verfahren und das wirtschaftliche Ziel des Mandanten zusammenführt.
Vor einem Aufhebungsvertrag werden insbesondere Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Urlaub, Zeugnis und mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld geprüft. Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ist zu berücksichtigen, wie eine rechtliche Reaktion die weitere Zusammenarbeit beeinflusst.
Dr. Palm bearbeitet arbeitsrechtliche Konflikte und Verfahren persönlich. Praktische Erfahrung mit Kündigungsschutzverfahren, Vertragsverhandlungen und länger andauernden Arbeitsplatzkonflikten hilft dabei, Fristen, Beweislage und das wirtschaftliche Ziel des Mandanten zusammenzuführen.
Langjährige arbeitsgerichtliche Praxis · Persönliche Bearbeitung · Klare Verfahrensstrategie
Fachlicher Bestand
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