Tipps
Kurzinfo: Wie verteidige ich mich schnell und
ohne riesigen Aufwand gegen eine Abmahnung?

Es gibt keine Zaubermittel gegen Abmahnungen , auch wenn diese auf diversen Websites angeboten werden. Immerhin ist es beim Gesetzgeber angekommen, dass die zivilrechtlichen Folgen von Urheberrechtsverletzungen nicht so exorbitant sein dürfen, dass Familien fundamental darunter leiden.
Sicher gibt es Strategien, sich gegen Abmahnungen zu wehren, die unrichtig sind und dann die Situation nur noch verschlimmern. Auch Rechtsberater empfehlen mitunter Strategien, die sie anderenorts kennen gelernt haben, ohne zu überlegen, ob auch bei Abmahnungen wegen verbotener Aktivitäten im Internet die gleiche Vorgehensweise vorteilhaft ist. Mitunter beobachten wir Vergleichsverhandlungen, die wir so nicht führen würden. Sicher sind Vergleichsverhandlungen sinnvoll, wenn die Rechts- und/oder Tatsachenlage unklar ist, doch zuvor ist es hilfreich, die Rechtslage richtig einzuschätzen. Das erspart viel Geld.
Die Informationen, die in
einschlägigen Foren herumgeistern, sind
manchmal sehr gut und manchmal völlig neben der Sache. Es gibt modifizierte Unterlassungserklärungen im Netz, die richtig erscheinen, andere dagegen beharren kleinlich auf vermeintlichen Rechtsstandpunkten und sind riskant. Für Laien und scheinbar auch für einige Anwälte ist das nicht gut zu unterscheiden. Deswegen spricht viel dafür, einen erfahrenen Anwalt zu nehmen, der zwar Geld kostet, aber mit einer guten Wahrscheinlichkeit die Angelegenheit so erledigt, dass der Schaden gering gehalten wird. Wer selbst bastelt, darf sich nicht wundern, wenn die Konstruktion nachher auseinander bricht.
Wir kennen wohl die meisten großen "Abmahnkanzleien" und können deren Gepflogenheiten daher auch ganz gut einschätzen. Zwar haben Fälle ihre individuellen Besonderheiten, doch im Fall von Abmahnungen werden die oft auch nicht von Abmahnern wahrgenommen.
Wir befassen uns auf den weiteren Seiten mit Fragen der
Auskunft, der
Beweislast, des Diensteanbieters, der
Störereigenschaft, des
Filesharingund der Softwarepiraterie (
Portal zum Thema "Urheberrechtsverletzungen, Internet, verbotene uploads"). Es gibt auch reine Streaming-Fälle. Wenn Sie etwa im Rahmen der Redtube.com-Abmahnungen betroffen sind, können wir Sie auch gerne effizient vertreten.
Vertrauen Sie uns, wir haben Erfahrung in diesen Fällen. Denn wir haben zahlreiche Fälle mit dem Thema "Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen" und andere urheberrechtliche Probleme dieser Art gelöst und konnten jedenfalls andere Ergebnisse erzielen, als die von der Gegenseite vorgeschlagenen "Einigungsangebote".
Einer der von uns erfolgreich behandelten Fälle wurde in der Ratgeber Recht Sendung des WDR bzw. der ARD, Samstag, 12.05.2007 vorgestellt: Tauschbörsen: Wann Urheberrechte verletzt sind. Die Redakteurin hat sich von uns die rechtliche Thematik ausführlich darlegen lassen.