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Rechtsanwaltskanzlei · Bonn

Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung

Sie warten seit Monaten auf Ihre Einbürgerung oder die Behörde verlangt immer neue Unterlagen?

Probleme entstehen häufig bei Aufenthaltszeiten, Einkommen, Identitätsnachweisen, früheren Straftaten oder einer komplizierten staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorgeschichte. Auch eine bereits angekündigte oder ausgesprochene Ablehnung verlangt eine genaue Prüfung der konkret beanstandeten Voraussetzung.

Die Kanzlei Dr. Palm bearbeitet seit vielen Jahren Einbürgerungs- und staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren. Entscheidend ist nicht die abstrakte Aufzählung des Gesetzes, sondern welche Voraussetzung im Einzelfall streitig ist, welche Nachweise verlangt werden dürfen und welcher Verfahrensschritt jetzt sinnvoll ist.

Die Kanzlei Dr. Palm steht in Einbürgerungs- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren seit vielen Jahren regelmäßig mit unterschiedlichen Einbürgerungsbehörden in Kontakt. Bei einzelnen Behörden ergeben sich aus der laufenden Bearbeitung zahlreicher Verfahren sehr häufige, teilweise nahezu tägliche Berührungspunkte. Dadurch besteht neben der Kenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen praktische Erfahrung mit typischen Verfahrensabläufen, Nachforderungen, Bearbeitungsproblemen und wiederkehrenden Streitfragen verschiedener Behörden.

Diese Verfahrenskenntnis ist besonders hilfreich, wenn ein Antrag stockt, wiederholt weitere Unterlagen verlangt werden oder eine Behörde eine bestimmte rechtliche Auffassung vertritt. Sie ersetzt weder die Prüfung des Einzelfalls noch lässt sie den Ausgang eines Verfahrens vorhersehbar werden. Sie ermöglicht aber häufig eine schnellere Einordnung, worin das konkrete Problem liegt und welcher nächste Schritt rechtlich und praktisch sinnvoll erscheint.

Ein erheblicher Teil staatsangehörigkeitsrechtlicher Mandate weist einen Auslandsbezug auf. Die Kanzlei bearbeitet seit vielen Jahren auch Verfahren in der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts. Dazu gehören insbesondere Sachverhalte von Deutschen oder früheren Deutschen im Ausland, Wiedereinbürgerungsverfahren und weitere Konstellationen, in denen statt einer örtlichen Einbürgerungsbehörde eine Bundesbehörde entscheidet.

Aus der wiederholten Bearbeitung besteht praktische Erfahrung mit den besonderen Verfahrensanforderungen des Bundesverwaltungsamts, der Aufbereitung häufig weit zurückreichender biografischer Sachverhalte und der Bewertung ausländischer Personenstands- und Staatsangehörigkeitsunterlagen. Diese Erfahrung betrifft die sachgerechte Verfahrensführung; sie begründet weder besondere Beziehungen noch Einfluss auf die Entscheidung.

Fragestellungen und Vorgehensweise

Verfahrensbegleitung und Rechtsschutz

Antragstellung, Nachforderungen, lange Bearbeitungsdauer, Ablehnung, Widerspruch und gerichtlicher Rechtsschutz.

Mustersituation: Ein Einbürgerungsantrag ist seit vierzehn Monaten nicht entschieden und die Behörde verlangt wiederholt weitere Unterlagen. Dann ist zu klären, welche Mitwirkung noch erforderlich ist, ob der Antrag entscheidungsreif ist und ob ein verfahrensrechtlicher Schritt die Bearbeitung sinnvoll voranbringen kann.

Mehrstaatigkeit und internationale Bezüge

Weitere Staatsangehörigkeiten, ausländische Urkunden und grenzüberschreitende Statusfragen.

Aktuelle Unterseiten

Die folgenden Seiten sind auf den Rechtsstand August 2026 redaktionell neu gefasst.

Einbürgerungsantrag und MitwirkungUnterlagen, Identitätsklärung und sachgerechte Verfahrensbegleitung.Straftaten im EinbürgerungsverfahrenVerurteilungen, laufende Verfahren und gesetzliche Bagatellgrenzen.Staatsangehörigkeit von KindernErwerb durch Abstammung oder Geburt im Inland.Wiedereinbürgerung und staatsangehörigkeitsrechtliche WiederherstellungAnspruchs- und Ermessenswege nach Verlust oder historischem Unrecht.

Wie die Kanzlei den Fall prüft

Zunächst werden Antrag, behördlicher Schriftverkehr, vorhandene Nachweise und der genaue Verfahrensstand ausgewertet. Danach lässt sich entscheiden, ob Unterlagen gezielt ergänzt, rechtliche Einwände schriftlich erläutert oder weitere verfahrensrechtliche Schritte eingeleitet werden sollten.

Bei unangemessen langer Bearbeitungsdauer kommt nach Prüfung des Einzelfalls eine Untätigkeitsklage in Betracht. Liegt bereits ein ablehnender Bescheid vor, sind Rechtsbehelf, Begründung und Frist sofort zu klären.

Die Kanzlei bearbeitet regelmäßig Verfahren mit Einbürgerungsbehörden und dem Bundesverwaltungsamt sowie staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Dr. Palm prüft den Verfahrensstand, typische Nachforderungen und mögliche Anspruchs- oder Ermessenswege persönlich.

Behördenerfahrung · Verwaltungsgerichtliche Praxis · Persönliche Bearbeitung

Ältere staatsangehörigkeitsrechtliche Fachbeiträge

Die folgenden älteren Beiträge bleiben wegen ihres fachlichen Informationswerts zugänglich. Der jeweilige Aktualitätsstatus wird bei jedem Beitrag und auf der Zielseite kenntlich gemacht.

Einbürgerung und Verfahren

Erwerb durch Geburt und Familie

    Mehrstaatigkeit und Beibehaltung

    Was passiert, wenn Sie uns schreiben?

    Sie übersenden den Einbürgerungsantrag, die letzte Behördenkorrespondenz und – soweit vorhanden – eine Ablehnung oder Nachforderung. Dr. Palm prüft persönlich Verfahrensstand, Zuständigkeit, Fristen und die Frage, ob Unterlagen ergänzt, Einwände erhoben oder gerichtliche Schritte geprüft werden sollten.

    Kontakt und Übermittlungsmöglichkeiten