Ehe- und · Familienrecht
Scheidung - Trennung - Unterhalt - Zugewinn - Versorgungsausgleich - Ehevertrag
Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, also bei
Scheidungen,
Unterhalt, Versorgungsausgleich,
Sorgerecht,
Umgangsregelungen, Zugewinn, Hausrat,
Zuweisung der Ehewohnungbzw.
Grundstückeetc.
Auch familienrechtliche Probleme aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir in vielfältigen Konstellationen behandelt. Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage.
Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme. Anwälte produzieren in solchen Fällen auch schon mal vermeidbaren Ärger. Denn für einige Hundert Euro mehr oder weniger werden oft Streitigkeiten entfacht, die nur Verlierer kennen. Prozesse sind nicht der geeignete Ort, wo man das präsentiert, was man dem Ehepartner schon immer sagen wollte.
Die Kunst solcher Auseinandersetzungen besteht darin zu erkennen, welche Einigungsmöglichkeiten bestehen. Vor allem suchen wir Regelungen, die über Jahre, wenn nicht die gesamte Restlebenszeit tragen sollen.
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet,Ob sich das Herz zum Herzen findet!Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang."
(Friedrich Schiller)
Skizze nach einer barocken Porzellanfigur "Streitendes Ehepaar"
Benutzerhinweis: Das Ehe- und Familienrecht, insbesondere das Unterhaltsrecht, ist eine "quecksilbrige" Materie. Bei allen Hinweisen, insbesondere im Blick auf die Rechtsprechung, ist darauf zu achten, dass die Novellierungen seit Anfang 2008 hier eine teilweise völlig neue Situation geschaffen, die in die alte Rechtsprechung hineinzulesen ist, soweit diese nicht ohnehin obsolet geworden ist. Wir werden sukzessive die neue Rechtsprechung in den Darstellungen berücksichtigen.
Wir behandeln Ihre Probleme vertraulich und suchen nicht nur nach juristischen, sondern auch menschlich verträglichen Lösungen. Insofern können wir Ihnen auch die gesetzlich vorausgesetzte Garantie geben, dass wir keine Prozesse vom "Zaun brechen", sondern immer nach der effizientesten Lösung suchen.
Interessengerechte
Lösungen in jeder Phase des Verfahrens"Eine gute Ehe ist von zwei Dingen abhängig", lesen wir in einer Hochzeitsanzeige: "Erstens den richtigen Menschen zu finden und zweitens der richtige Mensch zu sein." Scheinbar wird die Begegnung zweier "richtiger" Menschen in den damaligen Gesellschaften seltener. Die Familie ist eine den Scheidungszahlen zufolge nur noch bedingt belastbare Institution geworden. Das ruft Anwälte auf den Plan.
Wir versuchen hier Lösungen zu finden, die dieser Ausnahmesituation in besonderem Maße gerecht werden. Zwar bieten wir keine Mediation an, weil wir auf einvernehmliche Regelungen zielen. Wir sind bei einvernehmlichen Lösungen mit der Gegenseite darauf bedacht, mandantengerecht zu verhandeln, ohne das bestehende Streitpotenzial noch weiter zu vergrößern. Wir versuchen uns auch in die emotionale Betroffenheit des Mandanten einzufühlen, weil zwischen den rechtlichen und psychischen Momenten eines Scheidungsverfahrens mitunter komplexe Beziehungen bestehen.
Dabei kontaktieren wir in Ihrem Interesse auch unmittelbar die Gegenseite, um das Konfliktpotenzial von vorneherein zu vermindern. Sollten Sie z.B. daran interessiert sein, eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten zu treffen, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die im Zweifel auch keinen höheren Befriedigungseffekt vermitteln, sind wir gerne behilflich.
Übrigens: Einverständliche Scheidungen sind regelmäßig billiger und lassen sich auch, wenn die Voraussetzungen - insbesondere die Trennungszeit - vorliegen, sehr zügig durchführen.
Schnelle
Scheidung - Scheidung onlineScheidung-Online
Was heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen aus
Selbstverständlich können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten müssen.
Wir führen dann - wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.
Zum damaligen StandBei unserer juristischen Recherche Ihrer Fälle greifen wir unter anderem auf das juristische Informationssystem JURIS, spezifische Prozessformularsammlungen und moderne Unterhalts- und Zugewinnberechungsprogramme, die teilweise auch von Gerichten verwendet werden, zu, um auf der Grundlage der neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung und präziser Berechnungen eine damalige Bewertung Ihres Falles zu gewährleisten.
Welche Regelungen gelten eigentlich bei Eheverträgen?
Hier unsere Hauptseite zum Namensrecht >>
Das Familienverfahrengesetz (FamFG) hat zum 01.09.2009 viele neue Regelungen zu familiengerichtlichen Verfahren mit sich gebracht, die teilweise hier erläutert sind. Das
FGG
(Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) war bis zum 31.08.2009 gültig. Achtung: Es gibt auch diverse Verfahren, die Nichtjuristen nicht ohne weiteres als familiengerichtliches Verfahren qualifizieren würden. Dazu gehören unter anderem auch Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, Nachlass- und Teilungssachen, weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verfahren in Freiheitsentziehungssachen. Verfahren in Betreuungssachen sind nun in den §§ 271 ff. geregelt.
Mehr erfahren Sie hier >>
Diese Seiten stellen keine kostenlose Rechtberatung unserer Kanzlei dar. Weder gibt es hier einzelfallbezogene Rechtsdarstellungen noch können wir Gewähr für die Richtigkeit und jederzeitige Aktualität der Informationen übernehmen, auch wenn wir die Darstellungen sorgfältig auswählen. Individuelle Rechtsberatungen sind kostenpflichtig.