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Rechtsanwaltskanzlei · Bonn

Aufenthaltsrecht

Ihr Aufenthaltstitel läuft ab, die Ausländerbehörde reagiert nicht oder ein Familiennachzug scheitert?

Anlass für anwaltliche Beratung sind häufig schwer beschaffbare Unterlagen, ein beabsichtigter Wechsel des Aufenthaltszwecks, Fragen zu Beschäftigung oder Ausbildung, eine Trennungssituation oder angekündigte aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Mehrere rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen greifen dabei meist ineinander.

Die Kanzlei Dr. Palm bearbeitet seit vielen Jahren aufenthaltsrechtliche Verfahren. Für die erste Einordnung ist maßgeblich, welcher Status aktuell besteht, welcher Titel angestrebt wird und ob bereits ein belastender Bescheid oder eine konkrete Frist vorliegt.

Auch im Aufenthalts- und Ausländerrecht arbeitet die Kanzlei laufend mit verschiedenen Ausländerbehörden zusammen. Aus zahlreichen Mandaten besteht regelmäßiger, teilweise sehr häufiger Kontakt mit den zuständigen Stellen. Die praktische Erfahrung umfasst unterschiedliche Bearbeitungsweisen, typische Anforderungen an Unterlagen sowie wiederkehrende Probleme bei Verlängerung, Zweckwechsel, Familiennachzug und Aufenthaltsverfestigung.

Behördliche Abläufe und Schwerpunktsetzungen können sich in der Praxis erheblich unterscheiden. Langjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von Behörden hilft dabei, schneller zu erkennen, ob eine Anforderung üblich und rechtlich nachvollziehbar ist, ob weiterer Sachvortrag benötigt wird oder ob ein förmlicher Rechtsbehelf beziehungsweise gerichtlicher Eilrechtsschutz erwogen werden muss. Besondere Beziehungen oder Einflussmöglichkeiten sind damit ausdrücklich nicht verbunden.

Zahlreiche ausländerrechtliche Verfahren beginnen bereits im Ausland. Die Kanzlei bearbeitet regelmäßig Mandate, in denen deutsche Botschaften oder Generalkonsulate mit Visumerteilung, Familiennachzug, Erwerbstätigkeit oder Studium und Ausbildung befasst sind. Im Rahmen laufender Mandate bestand über Jahre Kontakt mit deutschen Auslandsvertretungen in unterschiedlichen Staaten.

Die praktische Arbeit umfasst die Prüfung der dort verlangten Unterlagen, die rechtliche Einordnung von Ablehnungsgründen und die Abstimmung mit den zugleich beteiligten Ausländerbehörden. Gerade bei Visumverfahren wirken häufig Auslandsvertretung, Ausländerbehörde und weitere deutsche Stellen zusammen; sinnvoll beurteilen lässt sich deshalb nur das Gesamtverfahren.

Bei streitigen Visum- und Auslandsverfahren besteht zudem praktische Erfahrung mit Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Wenn eine außergerichtliche Klärung nicht gelingt, sind statthafter gerichtlicher Rechtsschutz, entscheidungserhebliche Tatsachen und die für das Verfahren benötigten Unterlagen sorgfältig zu bestimmen. Auch hierbei geht es ausschließlich um Verfahrenserfahrung, nicht um persönliche Nähe zu beteiligten Stellen.

Fragestellungen und Vorgehensweise

Daueraufenthalt und Verfestigung

Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt und unionsrechtliche Aufenthaltspositionen.

Ablehnung und Aufenthaltsbeendigung

Rechtsbehelfe, Eilrechtsschutz, Ausweisung, Abschiebungsandrohung und humanitäre Gesichtspunkte.

Aktuelle Unterseiten

Die folgenden Seiten sind auf den Rechtsstand August 2026 redaktionell neu gefasst.

Aufenthaltserlaubnis: Antrag, Verlängerung und FiktionswirkungVoraussetzungen, rechtzeitiger Antrag und Nachweis des fortbestehenden Aufenthaltsrechts.FamiliennachzugEhegatten, Kinder, Eltern und Schutz familiären Zusammenlebens.Aufenthalt zu Studium und AusbildungZulassung, Finanzierung, Nebenbeschäftigung und Zweckwechsel.Lebensunterhalt im AufenthaltsrechtEinkommen, Krankenversicherung und gesetzliche Ausnahmen.Visumverfahren und EinreiseNationales Visum, Schengen-Visum und gerichtlicher Rechtsschutz.

Wie die Kanzlei den Fall prüft

Die Kanzlei prüft Titel, Pass, Fiktionsbescheinigung, Anträge und behördliche Schreiben sowie die Nachweise zum konkreten Aufenthaltszweck. Anschließend wird geklärt, ob eine geordnete außergerichtliche Ergänzung oder Stellungnahme ausreicht.

Wenn bereits eine belastende Entscheidung ergangen ist, werden statthafter Rechtsbehelf, Frist und die Notwendigkeit eines Eilantrags bestimmt. Bei Familiennachzug sind außerdem Visumverfahren und Inlandsverfahren aufeinander abzustimmen.

Die Kanzlei bearbeitet regelmäßig Verfahren mit Ausländerbehörden, deutschen Botschaften und Generalkonsulaten. Dazu gehören Visum- und Auslandsverfahren, die bei gerichtlichem Rechtsschutz häufig vor dem Verwaltungsgericht Berlin geführt werden; Dr. Palm ordnet diese Verfahrenswege persönlich ein.

Behördenerfahrung · Auslandsverfahren · Persönliche Einordnung

Weitere ältere Beiträge zum Aufenthalts- und Ausländerrecht

Die folgenden älteren Beiträge bleiben wegen ihres fachlichen Informationswerts zugänglich. Der jeweilige Aktualitätsstatus wird bei jedem Beitrag und auf der Zielseite kenntlich gemacht.

Aufenthaltsbeendigung und Duldung

    Einreise und Visum

    Familiennachzug

    Weitere Spezialfragen

    Was passiert, wenn Sie uns schreiben?

    Sie übersenden Pass, Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung, den gestellten Antrag und das aktuelle behördliche oder konsularische Schreiben. Bitte nennen Sie bei einer Ablehnung oder Ausreiseaufforderung das Zustellungsdatum. Dr. Palm prüft persönlich Fristen, Aufenthaltszweck und den nächsten außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritt.

    Kontakt und Übermittlungsmöglichkeiten