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Straftaten im Einbürgerungsverfahren

Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung

Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026

Verurteilungen, laufende Verfahren und gesetzliche Bagatellgrenzen.

Rechtliche Einordnung

Eine Einbürgerung setzt grundsätzlich voraus, dass keine schädliche strafrechtliche Verurteilung oder Maßregel vorliegt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält Regeln dazu, welche geringfügigen Verurteilungen außer Betracht bleiben können; bei laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren wird die Entscheidung regelmäßig zurückgestellt.

Praktisches Vorgehen

Erforderlich ist eine genaue Auswertung von Urteil, Strafmaß, Rechtskraft, Tilgung und möglicher ausländischer Verurteilungen. Pauschale Angaben reichen nicht; ebenso wenig sollte eine behördliche Bewertung ohne Abgleich mit den gesetzlichen Grenzen hingenommen werden.

Was für die Erstprüfung benötigt wird

  • vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
  • eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
  • bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
  • das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.