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Wiedereinbürgerung und staatsangehörigkeitsrechtliche Wiederherstellung

Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung

Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026

Anspruchs- und Ermessenswege nach Verlust oder historischem Unrecht.

Rechtliche Einordnung

Unter dem Begriff Wiedereinbürgerung werden unterschiedliche Fallgruppen zusammengefasst. In Betracht kommen besondere gesetzliche Ansprüche, Wiedergutmachungsregelungen für Verfolgte und deren Abkömmlinge sowie Ermessenseinbürgerungen ehemaliger Deutscher. Voraussetzungen und Beweisführung unterscheiden sich erheblich.

Praktisches Vorgehen

Am Anfang steht die lückenlose staatsangehörigkeitsrechtliche Biografie mit Erwerbs- und Verlusttatbeständen. Historische Urkunden, Melderegister, Einbürgerungsakten und Abstammungsnachweise müssen einer konkreten Anspruchsgrundlage zugeordnet werden.

Was für die Erstprüfung benötigt wird

  • vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
  • eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
  • bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
  • das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.

Verfahren mit Auslandsbezug und Bundesverwaltungsamt

Wiedereinbürgerungs- und Wiederherstellungsverfahren weisen häufig einen Auslandsbezug auf und können in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts fallen. Die Kanzlei verfügt aus langjähriger Bearbeitung über praktische Erfahrung mit der Aufbereitung historischer Staatsangehörigkeitsverläufe, ausländischen Urkunden und den besonderen Nachweisanforderungen solcher Verfahren.