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Benachteiligung und Konflikte am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht

Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026

AGG, Beschwerde, Beweise und Fristen.

Rechtliche Einordnung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligungen wegen gesetzlich bestimmter Merkmale. Mobbing ist demgegenüber kein eigener Anspruchstatbestand; einzelne oder zusammenhängende Handlungen müssen konkreten Pflichten und Anspruchsgrundlagen zugeordnet werden. Dokumentation und zeitnahe Reaktion sind deshalb besonders wichtig.

Praktisches Vorgehen

AGG-Ansprüche müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Vorher sind Ereignisse, Beteiligte, Vergleichspersonen, Beschwerden und gesundheitliche Folgen geordnet festzuhalten; zugleich ist zu prüfen, welche innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.

Was für die Erstprüfung benötigt wird

  • vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
  • eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
  • bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
  • das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.