Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026
Entgeltfortzahlung, Nachweise, BEM und krankheitsbedingte Kündigung.
Rechtliche Einordnung
Arbeitsunfähigkeit berührt Entgeltfortzahlung, Nachweisobliegenheiten und gegebenenfalls den Anspruch auf Krankengeld. Bei längeren oder wiederholten Fehlzeiten kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten sein. Eine krankheitsbedingte Kündigung verlangt eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung.
Praktisches Vorgehen
Beschäftigte sollten medizinische Privatsphäre und notwendige Nachweise auseinanderhalten. Vor einer Kündigung sind Verlauf, leidensgerechte Einsatzmöglichkeiten, BEM und besonderer Kündigungsschutz zu prüfen.
Was für die Erstprüfung benötigt wird
- vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
- eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
- bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
- das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.
Amtliche Grundlage: EFZG §§ 3, 5; SGB IX § 167 Abs. 2; KSchG · Gesetzestext. Die Darstellung gibt den Rechtsstand am 15. August 2026 wieder und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.