Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026
Abfindung, Freistellung, Zeugnis und sozialrechtliche Folgen.
Rechtliche Einordnung
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann nach Unterzeichnung regelmäßig nicht frei widerrufen werden. Neben Beendigungsdatum und Abfindung sind Vergütung, variable Ansprüche, Resturlaub, Freistellung, Rückgabe, Wettbewerbsfragen und Zeugnis zu regeln. Zudem können Sperrzeit und Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs eintreten.
Praktisches Vorgehen
Der Vertragsentwurf sollte vor Unterzeichnung vollständig geprüft und mit Kündigungsschutz, Verhandlungsposition und sozialrechtlichen Folgen verglichen werden. Zeitdruck des Arbeitgebers ist kein Grund, ungeklärte Regelungen zu akzeptieren.
Was für die Erstprüfung benötigt wird
- vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
- eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
- bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
- das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.
Amtliche Grundlage: BGB §§ 623, 311; SGB III §§ 158, 159 · Gesetzestext. Die Darstellung gibt den Rechtsstand am 15. August 2026 wieder und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.