Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026
Anspruch, Inhalt, Bewertung und Berichtigung.
Rechtliche Einordnung
Bei Beendigung besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen ist ein qualifiziertes Zeugnis über Leistung und Verhalten zu erteilen. Es muss wahr, klar und verständlich sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten. Die elektronische Form ist mit Einwilligung des Arbeitnehmers möglich.
Praktisches Vorgehen
Zu prüfen sind Tätigkeitsbeschreibung, Vollständigkeit, Bewertungsstufe, innere Widersprüche und formale Gestaltung. Änderungswünsche sollten konkret formuliert und mögliche arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen beachtet werden.
Was für die Erstprüfung benötigt wird
- vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
- eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
- bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
- das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.
Amtliche Grundlage: GewO § 109 · Gesetzestext. Die Darstellung gibt den Rechtsstand am 15. August 2026 wieder und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.