Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Kinder

Name

Mobbing

Name und Mobbing
Mobbing im Jahre 1110

Namensmobbing gab es schon im 12. Jahrhundert, beispielsweise Großbritanntien: Der Junge mit dem heute nicht mehr gebräuchlichen Namen Tostig wurde von Gleichaltrigen gehänselt, weil sein Name angelsächisch, ländlich klang. Die Eltern führen eine Namensänderung zu dem normannischen Namen "Willelmus" bzw. "William" durch, die zu einer sofortigen Statusveränderung des Jungen führte. Mit einem so respektablen Namen, der auf einen Herrscher verwies, hatten seine Eltern das Problem gelöst.  

Kevinismus

Kevin, Chantalle und ähnliche Modenamen sind heute kein Wunschnamen mehr. Der Name “Kevin” ist in einer breiten Öffentlichkeit negativ besetzt. Einer an der Universität Oldenburg im Jahr 2009 verfassten Masterarbeit zufolge erzeugen bestimmte Vornamen von Schülern tatsächlich Vorurteile auf der Lehrerseite. Der Name „Kevin“ lege offensichtlich nahe, dass der Schüler verhaltensauffälliger oder  leistungsschwächer sei und eher aus der Unterschicht komme. Derartige Vorurteile sind insbesondere unter Lehrern in den alten Bundesländern verbreitet (vgl. Julia Isabell Kube, Vornamensforschung, Fragebogenuntersuchung bei Lehrerinnen und Lehrern, ob Vorurteile bezüglich spezifischer Vornamen von Grundschülern und davon abgeleitete erwartete spezifische Persönlichkeitsmerkmale vorliegen, Hochschulschrift zugl.: Oldenburg, Univ., Master-Arb., 2009). Das Wort Alpha-Kevin (zusammengesetzt aus Alphamännchen und dem Vornamen), das einen besonders dummen Jugendlichen bezeichnen soll, lag 2015 bei der Online-Abstimmung für das Jugendwort des Jahres zeitweilig an der Spitze. Es wurde jedoch aus der Vorschlagsliste gestrichen, weil Namensträger dadurch diskriminiert werden könnten. Doch der Tatbestand bleibt und Kinder und Eltern sind über die Namenswahl oft unglücklich.

Diese Vorurteilsbelastung von bestimmten Namen wird in Deutschland unter dem Begriff „Kevinismus“ geführt, da der Vornamen „Kevin“ exemplarisch für dieses Phänomen steht, dass vom Namen einer Person auf dessen Charakter, Fähigkeiten und soziale Herkunft geschlossen wird. Unter diesem Stichwort gibt es bei der Internet- Enzyklopädie „Wikipedia“ auf Deutsch einen umfassenden Beitrag. Dessen Erkenntnis gipfelt in der Aussage, dass „Kevin kein Name sei, sondern eine Diagnose“. Dem Namen „Kevin“ wird so mittelbar einem Krankheitsbild zugeordnet, das auf den Namensträger zugewiesen wird. Dies pathologisiert den Namen „Kevin“.

Wir haben viele Vornamen geändert bzw. Anträge auf Änderung erfolgreich gestellt. Namen sind gesellschaftlich relevant - wichtiger, als es sich die meisten Menschen vorstellen können. Erfolg und Misserfolg können auch auf die Frage zurückzuführen sein, welchen Namen ein Mensch trägt. Ein schöner, wohlklingender Name kann ein Türöffner, eine Visitenkarte sein. Und wer will schon einen Namen aussprechen, wenn er Angst hat, dass sein Gegenüber ihn nicht richtig versteht oder Anstoß daran nimmt oder ihn sogar verunglimpft?  Insoweit sind wir auch mit vielen ausländischen Namen konfrontiert worden, die erhebliche Anforderungen an die Aussprache oder Schreibweise stellen und von den Trägern nicht mehr weitergeführt werden wollten. Namen sind mehr als Visitenkarten oder ein neues Auto, um die Identität eines Menschen in einem Begriff zusammenzufassen. Diese Problematik gilt es den Behörden nachhaltig klar zu machen. Wir können Ihnen dabei helfen, zudem wir auch Gutachter aus allen Bereichen kennen, die sich mit der Namensfrage im Interesse des Mandanten auseinandersetzen.

 Im Übrigen gibt es noch weiterreichende Möglichkeiten, einen Künstlernamen schützen zu lassen. Fragen Sie uns. 

Schicken Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an (0228/63 57 47) und sagen Sie uns, wie wir Ihnen weiterhelfen können. 

 

Home - Erwachsenenadoption - Rechtsprechung - Name

 

Top

 

 

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 21.10.2019