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Einbenennung und Name des Kindes

Namensrecht / Personenstandsrecht

Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026

Voraussetzungen, Zustimmung und Kindeswohl bei der Änderung des Kindesnamens.

Rechtliche Einordnung

Die Einbenennung kann den Namen eines Kindes an den Ehenamen eines Elternteils und dessen Ehegatten anpassen. Maßgeblich sind die konkrete Sorgerechts- und Namenslage sowie gesetzliche Zustimmungserfordernisse. Die Erklärung ersetzt keine öffentlich-rechtliche Namensänderung und ist von sonstigen Möglichkeiten des neuen Geburtsnamensrechts abzugrenzen.

Praktisches Vorgehen

Besonders sorgfältig zu prüfen sind die Beteiligung des anderen Elternteils, eine mögliche Ersetzung der Einwilligung und die Auswirkungen auf Geschwister. Urkunden und Sorgeerklärungen sollten vor dem Termin beim Standesamt geordnet werden.

Was für die Erstprüfung benötigt wird

  • vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
  • eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
  • bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
  • das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.