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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Pension

Dienstunfähigkeit

Unfallruhegehalt

 

Oberverwaltungsgericht Münster

Oberverwaltungsgericht Münster 

Nach § 33 des LBG NRW, den wir hier beispielhaft heranziehen, gilt:  Ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit kann ein Beamter auf Lebenszeit oder auf Zeit auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden 1. frühestens mit Vollendung des dreiundsechzigsten Lebensjahres, 2. als schwerbehinderter Mensch im Sinne von § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch frühestens mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres. Aus dienstlichen Gründen kann bei Leitern und Lehrern an öffentlichen Schulen die Versetzung in den Ruhestand bis zum Ende des laufenden Schuljahres hinausgeschoben werden.

Ist der Beamte infolge eines Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten, so erhält er Unfallruhegehalt. Das Unfallruhegehalt beträgt nach dem Gesetz mindestens sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und darf fünfundsiebzig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht übersteigen.

Was ist ein Dienstunfall?

Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Hier sind einige Abgrenzungen durchzuführen. Eine Atemwegserkrankung, die auf die Beschaffenheit des Dienstzimmers zurückgeführt wird wie der Befall durch Schimmelpilze, ist etwa keine einen Dienstunfall gleichzustellende Berufserkrankung im Sinne des § 31 Abs 3 BeamtVG. Gesundheitsschädigende Dauereinwirkungen, die in einem längeren Entwicklungsprozess die Beschwerden eines Beamten hervorgerufen haben sollen, fallen, auch wenn sie vom dienstlichen Bereich ausgehen, nicht unter den Begriff des Unfalls im Sinne des § 31 Abs 1 BeamtVG.  

Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergibt sich ein Anspruch des Beamten auf Schutz nicht nur vor sicher erkannten, sondern auch vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit am Arbeitsplatz (§ 618 Abs 1 BGB analog). Entsprechend dem auf Beamte unmittelbar anwendbaren Arbeitsschutzgesetz, das durch die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung noch näher konkretisiert wird, ist der Dienstherr verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gebietet es, dem Schulträger erkannte Mängel der Unterrichtsräume anzuzeigen, ihn im Falle der Untätigkeit im Sinne der §§ 86 Abs 2 S 2 SchulG NRW, 14 Abs 3 S 2 SchVG zur Einhaltung seiner Pflichten als Schulträger anzuhalten und darauf zu achten, dass der Schulträger hinreichende Maßnahmen anordnet, die zur Aufklärung eines eventuellen nicht ordnungsgemäßen Zustandes oder zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.

Demnächst mehr

Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Solingen, Wuppertal, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

Wir haben Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Lohn und Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor allem in Mobbing-Fällen), Karenzentschädigungen, ordnungsgemäße Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten. Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein. 

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