Störungen des Mietverhältnisses
Sanierungsarbeiten
Darf der Vermieter die Mietwohnung besichtigen?

Amtsgericht Pirna

In dem konkreten Fall hatte eine Wohnungsbaugenossenschaft gegen seine Mieter geklagt, die verpflichtet werden sollten, die Wärmedämmung ihrer Fassade und die Ersetzung von Balkonen an ihrem Haus zu dulden. Das Gericht entschied, dass die Mieter nicht ausreichend über die Arbeiten am Haus und in ihren Wohnräumen benachrichtigt worden waren. Angaben des Vermieters zum Start der Maßnahmen wie etwa "spätestens im April des Jahres" seien zu unpräzise. Die Berufung der Wohnungsbaugenossenschaft blieb erfolglos.

Zwischen 24 Stunden und einige Tagen - vertritt die Rechtsprechung. Doch entscheidend sind auch hier konkrete Umstände. Bei berufstätigen Mietern wird man von drei bis vier Tagen ausgehen dürfen. Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, wird man eine Besichtigung mit Interessenten nicht öfter als ein - bis dreimal im Monat.
Streitig: Vgl. etwa LG Frankfurt/M., 24.5.2002, 2/17 S 194/01, NZM 2002, 696: Vertretbar ist bei Berufstätigkeit der Mieter ein Zeitraum für die Besichtigungen dreimal monatlich nach einer Ankündigungsfrist von drei Tagen werktags zwischen 19 und 20 Uhr mit einer Dauer von 30-45 Minuten) für zulässig halten, wobei mehr als ein halbes Dutzend Interessenten wohl nicht akzeptabel wäre.
Liegen mehrere Gründe vor, sind die Besichtigungszwecke zu bündeln und in einem einzigen Besichtigungstermin durchzuführen.