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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Verbraucherschutz

 

Verbraucherdarlehen - Widerruf 

Das Widerrufsrecht gemäß §§ 491 I, 495 I BGB muss gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 1. HS 1 BGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Unternehmer ausgeübt werden, wobei gemäß § 355 Absatz 1 S. 2 Halbsatz 2 zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.

Kundenberatung und Schadensersatz

Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch ungefragt über alle für einen Auftrag bzw. Kauf relevanten Gesichtspunkte unterrichten. Anderenfalls können Schadensersatzansprüche für den Kunden entstehen (OLG  Saarbrücken - Az: 4 U 146/04-28).

Ein Bauherr war gegen einen Kachelofenbauer erfolgreich, der verabsäumt hatte den Auftraggeber davon zu unterrichten, dass der konkrete Kachelofen ungeeignet war, beide Geschosse des Hauses zu erwärmen. Das Oberlandesgericht gab dem Kläger Recht, weil eben viele Kunden für professionellen Rat einen höheren Preis zu zahlen bereit wären. Dann aber dürfe man auch eine gute Beratung erwarten. Informationen wie die vorliegende - über das Heizvolumen des Ofens - gehörten zu einer Fachberatung. Wenn der Ofen zu dem Zweck untauglich sei, fehlt es an einer solchen Beratung. 

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