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Hier werden rechtliche Darstellungen für Unternehmen gegeben - und insbesondere auch damals neue Entscheidung der Rechtsprechung vorgestellt, die uns im Blick auf  Internethandel und für Unternehmensauftritte im Internet relevant erscheinen. Diese Seiten stellen indes keine kostenlose Rechtberatung dar. Weder gibt es hier einzelfallbezogene Rechtsdarstellungen noch können wir Gewähr für die Richtigkeit und jederzeitige Aktualität der Informationen übernehmen, auch wenn wir die Darstellungen sorgfältig auswählen. Individuelle Rechtsberatungen sind kostenpflichtig.

Beachten Sie auch die linke Navigationsleiste mit diversen Einzelthemen. 

Zum damaligen Stand: Unter https://www.heise.de/newsticker/meldung/84183 sind wichtige Hinweise zu lesen über die neuen Anforderungen an E-Mails, die im Geschäftsverkehr versendet werden. Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden. Diese Mindestangaben sind in spezifischer Weise für verschiedene Gesellschaftsformen zu beachten. 

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