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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Landgericht Nürnberg

 

 

Staatsrechtliche und -philosophische Notizen 

Gerechtigkeit und andere schwierige Angelegenheiten

 

 

 

Angeblich seien alle seriösen Staatsphilosophen der Neuzeit Pessimisten, wenn es um ihre Einschätzung menschlicher Anlagen ging. Doch gilt das nicht für die "Alten" gleichermaßen: Wenn Platon und Aristoteles ständig über Anlagen, ihre Ausbildung, die Formung des menschlichen Wesens reden, dann steckt da doch gerade eine heilige Furcht darin, der Mensch, dieses explosive Wesen, könnte immer wieder der Barbarei verfallen. Die Einhegung und Befriedigung, die Vermittlung und Ausgleichung wird gerade bei Aristoteles zum zentralen Problem. 
Mein letzter Berlin-Besuch hat mir den wohl vorzeitig abgelegten Begriff der Herrschaftsarchitektur wieder plausibel gemacht, just an den Stellen, wo früher eher die Nomaden herrschten...

Reichsmilitärgericht

Wäre das Recht transparent und verständlich gäbe es keine Prozesse. Jeder würde seine rechtliche Position vorab einschätzen und das Ergebnis gerichtlicher Auseinandersetzungen antizipieren. Sollte der Rechtsstaat den Konflikt dem Konsens vorziehen? 

Islam und Demokratie - Gibt sich die Gesellschaft Afghanistans eine demokratische Verfassung? 

Während sich die Bundeswehr für ihre Friedensmission im Nordosten Afghanistans nicht für ausreichend gerüstet hält, wird in diesen Tagen an einer Verfassung für das seit Dekaden krisengeschüttelte Land gearbeitet, die im Dezember 2003 verabschiedet werden soll. Das Kernproblem: Wie passen Koran und Demokratie zusammen?

Muhammad Amin Ahmadi, ein Mitglied der Verfassungskommission, hält die Situation für historisch. Jetzt gehe es darum das Überleben Afghanistans zu sichern oder in die Dunkelheit illegitimer Macht zurückzufallen. Dass nun die Dauerkrise in Afghanistan mit einer Verfassung zu kurieren ist, glaubt niemand. Denn 1964 gab es bereits eine afghanische Verfassung, die als eine der fortschrittlichsten der islamischen Welt galt. Viel genützt hat es offensichtlich nicht.

Mindestens eben so wichtig ist eine Verfassungswirklichkeit, die leider nicht wie das Kaninchen aus dem Zylinder einem guten Verfassungstext entspringt. Damals wie heute geht es um einen Ausgleich zwischen demokratischen, rechtsstaatlichen und islamischen Prinzipien. Das geringste Problem ist noch der Name des künftigen Gemeinwesens: Islamische Republik von Afghanistan.

Das Volk wünscht Frieden und Sicherheit und eine starke Regierung

Was die Verfassungskommission an Konzessionen in diverse Richtungen für eine gute Balance halten mag, muss (1) noch die verfassungsgebende Versammlung mit fünfhundert Mitgliedern passieren. 344 der Delegierten der so genannten "Loya Jirga" werden von der Bevölkerung bestimmt. Interims-Präsident Hamid Karsai wird 50 Abgeordnete benennen. Inlandsflüchtlinge und Minderheitengruppen wie Hindus und Sikhs dürfen 42 Mitglieder wählen, während die Frauengruppen 64 VertreterInnen bestimmen werden.

Nach dem Entwurf einer islamischen Demokratie soll es einen direkt gewählten, mit einer starken Exekutivmacht ausgestatteten Präsidenten geben. Geplant sei eine starke Zentralregierung, ein zwei Kammern-Parlament mit einer relevanten Beteiligung von Frauen sowie eine unabhängige Justiz. Die Verfassung soll einen Grundrechtskatalog beinhalten, eine Anerkennung internationaler Regelungen, eine Option für einen freien Markt und eine unabhängige Zentralbank. Klingt westlich, freundlich, praktisch und interessengerecht.

Innenminister Ahmed Ali Jalali sieht folglich in dem Entwurf eine Chance für das wirtschaftlich und politisch malträtierte Land auf dem Weg zu Demokratie voranzuschreiten. Doch wird diese Verfassung viel dazu beitragen, mit marodierenden Warlords, Drogen- und Waffenhandel und Taliban fertig zu werden?

Keine Freiheit auf Kosten des Islam

Der Entwurf entstand immerhin nicht nur am grünen Tisch der Verfassungsrechtler, sondern atmet bereits den Geist, der schließlich die Verfassung bestimmen soll. Es gab zahlreiche Meetings und Umfragen, um den Willen der Bevölkerung zu ermitteln. Selbst Tonbandaufzeichnungen von Schriftunkundigen über ihre Verfassungswünsche lagen der Kommission vor. Danach wünscht sich das Volk Frieden und Sicherheit und eine starke Regierung, die mit den bisherigen Übeln aufräumt. Das ist wenig verwunderlich. Doch zugleich besteht die Angst, dass sich Afghanistan in eine säkulare Gesellschaft verwandeln könnte. Die Aufnahme des Islam in die Verfassung war conditio sine qua non des Entwurfs. Freiheit auf Kosten des Islam werde es nicht geben, erklärte Anwar ul-Haq Ahady, Chef der Zentralbank.

Und nicht nur diese Äußerung lässt befürchten, dass in der verfassungsgebenden Versammlung wieder die Stunde der fundamentalistischen Hardliner schlagen könnte, um islamische Regeln stärker zur Geltung zu bringen. Die gemäßigten Mitglieder der Kommission werden auf der Bedeutung eines demokratischen Gemeinwesens und von Bürgerrechten insistieren, wenn Afghanistan nicht wieder internationale Isolation, zumindest aber den Abzug westlicher Hilfen riskieren will. Doch schon die Rechtsstaatsdiskussion und der Grundrechtskatalog könnten die Verfassungsgeber in ein Dilemma stürzen. Jetzt bereits etabliert (2) der Verfassungsentwurf Afghanistan als eine Islamische Republik, "in der keine Gesetze den heiligen Prinzipien des Islam widersprechen dürfen". Zudem soll das islamsiche Gesetz zur Norm werden, wenn es "in dieser Verfassung oder anderen Gesetzen kein klares Gesetz" gibt.

Der saudische Theologie Mohammed Musillihi befand im Blick auf eine ähnliche Debatte in Saudi-Arabien paradigmatisch für viele Muslime, dass der Koran und die Lehren des Propheten mehr wert seien als alle in der Welt verabschiedeten Gesetze über Menschenrechte. Wie hält es der Islam mit der Demokratie? Die Islam-Expertin Ursula Spuler-Stegemann erkennt nicht einmal in Deutschland, dass die Muslime sich eindeutig zum demokratischen Staat bekennen. Auch der prominente Islamwissenschaftler und bundesrepublikanische Generalzuständige für einen liberalen Islam, Bassam Tibi, erklärte unlängst: In Deutschland gibt es 2500 Moscheen. Aber ich kenne keinen einzigen Imam, der europäisch denkt und das Grundgesetz akzeptiert.

Wenn das bereits für Deutschland gilt, was ist dann für Afghanistan zu erwarten, das noch vor kurzem von den längst nicht verschwundenen, radikal-islamischen Taliban beherrscht wurde?

Der fundamentalistische Widerwille gegen demokratische Fundamente

Noch immer gilt für viele Beobachter im Westen wie im Osten die Unvereinbarkeit von Islam und westlicher Demokratie. Und der fundamentale Reim auf die Verhältnisse ist einfach: Wenn diese Demokratien gottlose Regime sind, kann ihre Regierungsform nicht kompatibel mit dem Koran sein. Andererseits entnimmt man dem Koran Textstellen, die die nicht nur von Fundamentalisten gepredigte Unvereinbarkeitsdoktrin weniger plausibel erscheinen lassen.

Immerhin hat der Prophet des Islam die Bekehrung der Christen mit Gewalt verboten und gegenüber den "Völkern des Buches" den Streit nur in "anständigster Weise" zugelassen. Ist das nicht ein Aufruf zu Pluralismus und Meinungsfreiheit? Im Verbandsorgan des Kölner "Kalifatstaat" hieß das weiland fundamental anders: "Es lebe die Hölle für die Ungläubigen! Und nieder mit allen Demokratien...". Wie fast immer dürfte die Exegese kanonischer Texte, die sich auf andere Gesellschafts- und Herrschaftsformen beziehen, auch unter islamischen Theologen in einem kaum entscheidbaren Widerstreit enden.

Doch die Fundamentalisten könnten gegenüber den gemäßigten, liberalen Vertreter des Islam Recht in mehrfacher Wortbedeutung haben. Denn vielleicht stellt sich die Frage noch radikaler. Sind nicht alle autoritär strukturierten Religionen, die verbindliche Regeln des Zusammenlebens zwischen Menschen verkünden, unvereinbar mit westlichen Gesellschaftsstrukturen?

Auf den ersten Blick erscheint die verfassungsrechtlich verbürgte Trennung von Kirche und Staat und zugleich die Differenz von demokratischer Gesellschaft und Religionsgemeinschaften im christlich orientierten Westen gelungen zu sein. Doch entstand nicht in westlichen Demokratien ein Menschentypus, der sich immer weniger göttlichen Gesetzen und ihren klerikalen Auslegungen beugt?

Die Zahl der lauen Christen wächst, die mit mehr oder weniger schlechtem Gewissen den Papst einen guten Mann sein lassen, wenn sie ihre Kondome kaufen oder die Ohrenbeichte schwänzen. Wer vom Geist der Demokratie infiziert ist, könnte langfristig für autoritäre Religionen verloren sein. Das würden unsere liberalen Christenmenschen zwar nie zugeben, während ihre Zahl immer kleiner wird. Aber vielleicht sind die islamistischen Warner einfach wacher gegenüber dem schleichenden Gift von Entscheidungsteilhabe, Meinungsfreiheit und Pluralismus.

Die nun einsetzende Debatte über die angemessene Verschmelzung von Demokratie und Islam in der Verfassung Afghanistans könnte also mehr sein als eine in westlichen Augen obsolete Auseinandersetzung in Glaubensfragen. So könnte das Christentum überzeugten Muslimen inzwischen weniger als konkurrierende Religion erscheinen, denn als warnendes Beispiel für die Mesalliance von Religion und Demokratie.

Links

(1) http://www.nytimes.com/2003/10/19/international/19AFGH.html
(2) http://paktribune.com/news/index.php?id=42001

Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/r4/artikel/15/15894/1.html

"Wie gerecht ist die Gerechtigkeit?" Vortrag von Dr. Goedart Palm 

Café Libresso - So. 09.12.2007

Referent: Dr. Goedart Palm

Thema:
Jean Jacques Rousseaus Feststellung "Der Mensch ist frei geboren, und dennoch liegt er überall in Ketten" lässt sich für die Gerechtigkeit so variieren: "Alle reden ständig von Gerechtigkeit, doch überall geht es ungerecht zu." Wie gerecht ist die Gerechtigkeit? Dass die Gerechtigkeit nicht gerecht sein könnte, klingt logisch unbekömmlich. Zwar akzeptieren wir, dass verschiedene Gerechtigkeitskonzepte nebeneinander und gegeneinander stehen. Doch dass die Gerechtigkeit ihren Anspruch zwingend verfehlt, würde uns an unserem eigenen Gerechtigkeitssinn (ver)zweifeln lassen.

Das höchste Recht soll zugleich das höchste Unrecht sein? Soll man, wie Hans Kelsen nahe legt, die "Gerechtigkeit" zumindest in ihrer klassischen Verfassung aufgeben? Oder ist es Zeit, dieses Hypergut der antiken Tugendlehre von theoretischen Korsettstangen zu befreien und praktischer zu formulieren?

Ort der Veranstaltung:
Café Libresso
Fleischmengergasse 29
50676 Köln

(Links: Der Tugendbrunnen in Nürnberg mit der Gerechtigkeit, die über allem steht)

Gerechtigkeit Torte Wie gerecht ist die Gerechtigkeit?

Die Frage, was unter der Geltung des Gleichheitsprinzip Gerechtigkeit heißt, wird in Konditoreien, auf Kindergeburtstagen und seit einiger Zeit auch bei den Herstellern von Kuchenformen entschieden. Neulich sah ich in einem Schaufenster eine neuartige Kuchenform, die für den großen und kleinen Hunger angeboten wurde. Ganz anders als die mir bekannten Kuchenformen sah diese recht bizarre Konstruktion verschieden große Stücke vor. Wäre diese Kuchenform von einem Ethiker ersonnen worden, hätte er vermutlich „suum cuique tribuere“ (jedem das Seine gewähren) als Label gewählt. Spätestens an dieser Stelle erweisen sich Torten als intrikate Gegenstände der Ethik. So sah das auch Ernst Tugendhat in seinen Ethik-Vorlesungen: „Ist eine Torte unter mehreren Kindern zu verteilen, können verschiedene Gründe für eine ungleiche Verteilung angeführt werden. Ein Kind könnte erklären, dass es besonders großen Hunger hat. Das ist das sogenannte Bedürfnisargument. Ein anderes Kind könnte sagen, dass ihm die Mutter bereits die Hälfte der Torte versprochen hat: das Argument aus erworbenen Rechten. Ein drittes könnte anführen, dass es für die Mutter gearbeitet hat: das Argument aus Verdienst im engeren Sinne (Leistung).“ Das Tortenbeispiel von Ernst Tugendhat sollte die Idee demonstrieren, dass die Gleichheit das primäre Prinzip ist, schon weil sie die einfachste und allgemeinste Verteilungsweise ist, während jeder andere Modus „ungleich“ mehr Begründungszwänge auslöst. Wer also für Ungleichheit optiert, trägt die Beweislast, soweit er ethische Fragen für begründbar hält. Das Tortenbeispiel macht aber vor allem klar, dass die „Gleichverteilung“ als Prinzip in den kritischen Fällen – und andere müssen nicht entschieden werden – versagt. Insofern steht die von mir genannte Kuchenform disparater Stücke für das Realitätsprinzip, dass wir seit je auf Ungleichverteilungen stoßen.

Gericht Royal Courts London Anwalt Rechtsanwalt

April 1968 London, Royal Courts of Justice - the High Court Strand, WC1, 

England's primary civil court

Royal Courts 2011

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