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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

 

Prozessuale Probleme 

des Zivilverfahrens

 

 

Hier werden aus dem riesigen Gebiet des Zivilprozessrechts lediglich einige Probleme dargestellt, die uns in der täglichen Praxis aufgefallen sind und erörterungsbedürftig erscheinen. Anwaltbonn LandgerichtBei jeder Vertretung sind neben vielen prozessualen Fragen vor allem immer wieder Zeitparameter zu berücksichtigen. 

Wie lange dauert der Prozess? Welche Möglichkeiten gibt es, den Prozess zu beschleunigen? Umgekehrt gibt es selbstverständlich auch Parteien, die Prozesse verzögen oder verschleppen wollen. Jenseits von Eilverfahren ist es schwierig, Gerichte dazu zu bewegen, Prozesse zu beschleunigen. Gerichte haben viel zu tun und können nicht Fälle einfach vorziehen, wenn eine Partei nicht mehr warten mag. 

Insofern ist es weder uns noch anderen Anwälten gegeben- jenseits von einstweiligen Verfügungen oder Anordnungen mit streng geregelten Voraussetzungen - die Entscheidungen von Gerichten zu terminieren. Mit anderen Worten: Es ist praktisch unmöglich, den Zeitplan von Gerichten zu beeinflussen. 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie an (0228/635747) oder schicken Sie uns eine Email (drpalm@web.de). Wir sind gerne bereit, uns Ihr Anliegen näher anzusehen und antworten kurzfristig.

Rechtliches Gehör

Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vertrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt, so der Bundesgerichtshof im Jahre 2009. 

Sachverständige 

Sachverständige können wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn sie unparteiisch sind. Was gilt bei frechen Bemerkungen über eine Partei, überzogenen Stellungnahmen etc., die unsachlich sind? Nach § 406 Abs.1 ZPO kann ein Sachverständiger abgelehnt werden, wenn Zweifel an seiner Unparteilichkeit bestehen. Diese Zweifel sind nach OLG Saarbrücken 16.9.2004 - 5 W 196/04-67 noch nicht begründet, wenn der Sachverständige in seiner Begutachtung von "unseriösen" Methoden spricht und diese Feststellung dann so formuliert: "kein seriöser Wirbelsäulenchirurg". 

In vielen Bereichen ist der Einsatz von Sachverständigen kein Problem. Bei Verkehrsunfallsachen etwa gibt es selbstverständlich wegen langer Erfahrungszeiträume weniger Auseinandersetzungen um die inhaltliche Richtigkeit einer Bewertung. Wenn dagegen z.B. Websites etc. auf Mängelgewährleistung, Fehlerhaftigkeit etc. hin zu begutachten sind, können die Meinungen auseinander gehen und auch die Wertansätze sind längst nicht so festgeschrieben wie im Fall der Begutachtung von Objekten, wo sich Wertparameter herausgebildet haben. 

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Zu Fragen gerichtlicher Eilentscheidung demnächst hier: 

Oberlandesgericht KölnVorab einige Verfahrensregeln: In besonders dringenden Fällen kann das Gericht zu Gunsten des Antragstellers auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden, notfalls sogar ohne vorherige Anhörung der Gegenseite.  Die Fristen zur Ladung und zur Stellungnahme der Gegenseite können erheblich abgekürzt werden. Wird mündlich verhandelt, ergeht in der Regel unmittelbar auf diese Verhandlung die gerichtliche Entscheidung. Was nicht im Termin glaubhaft gemacht werden kann, wird grundsätzlich nicht berücksichtigt. 

Deswegen helfen abwesende Zeugen oder noch einzuholende Gutachten den Parteien nicht weiter. Zeugen müssen mitgebracht, Unterlagen im Original präsentiert werden. Das Gericht ist – anders als in normalen Verfahren, § 308 ZPO – nicht an den Antrag gebunden. Das Gericht kann nach freiem Ermessen bestimmen, welche Anordnungen erforderlich sind, § 938 Abs.1 ZPO. Deswegen droht bei lediglich schlechter Formulierung des Antrags nicht notwendigerweise eine Verfahrensverzögerung. Ein Gerichtskostenvorschuss braucht nach herrschender Meinung nicht eingezahlt zu werden.

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