Zum Inhalt springen

Familiennachzug

Ausländerrecht / Aufenthaltsrecht

Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026

Ehegatten, Kinder, Eltern und Schutz familiären Zusammenlebens.

Rechtliche Einordnung

Der Familiennachzug dient dem Schutz von Ehe und Familie, setzt aber je nach Bezugsperson und Fallgruppe unterschiedliche Anforderungen voraus. Zu prüfen sind insbesondere wirksame familiäre Bindung, Alter, Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Wohnraum, Visumverfahren und mögliche Ausnahmen. Für Familienangehörige Deutscher, Unionsbürger und Drittstaatsangehöriger gelten verschiedene Regelungen.

Praktisches Vorgehen

Eine gute Vorbereitung verbindet Personenstandsurkunden und Nachweise der tatsächlichen Lebensgemeinschaft mit der richtigen aufenthaltsrechtlichen Anspruchsgrundlage. Bei langen Trennungszeiten oder Ablehnung sind Verfahrensstand, Remonstrationsmöglichkeiten beziehungsweise Klage und gegebenenfalls Eilrechtsschutz zu prüfen.

Was für die Erstprüfung benötigt wird

  • vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
  • eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
  • bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
  • das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.

Zusammenwirken von Auslandsvertretung und Ausländerbehörde

Familiennachzug beginnt regelmäßig bei einer deutschen Botschaft oder einem Generalkonsulat und erfordert zugleich die Beteiligung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Kanzlei verfügt aus zahlreichen Mandaten über praktische Erfahrung mit dieser Abstimmung, typischen Unterlagenanforderungen und der rechtlichen Einordnung ablehnender Entscheidungen.