Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026
Einkommen, Krankenversicherung und gesetzliche Ausnahmen.
Rechtliche Einordnung
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zentrale allgemeine Erteilungsvoraussetzung, wird aber nicht in jeder Fallgruppe identisch angewandt. Zu berücksichtigen sind regelmäßiges Einkommen, Unterhaltspflichten, Krankenversicherung und aufenthaltsrechtlich unschädliche öffentliche Leistungen. Gesetzliche Ausnahmen und unions- oder grundrechtliche Vorgaben können die Bewertung verändern.
Praktisches Vorgehen
Eine Berechnung muss die konkrete Haushalts- und Anspruchssituation abbilden. Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Mietkosten, Versicherungsnachweis und Bescheide sollten vollständig vorgelegt werden; pauschale behördliche Annahmen sind überprüfbar.
Was für die Erstprüfung benötigt wird
- vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
- eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
- bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
- das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.
Amtliche Grundlage: AufenthG §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 1 · Gesetzestext. Die Darstellung gibt den Rechtsstand am 15. August 2026 wieder und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.