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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Rechtsanwaltskanzlei

Dr. Palm

Vollmachterteilung

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Vollmacht

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Palm, Rathausgasse 9, 53111 Bonn

wird hiermit in Sachen 

wegen 

unbeschränkt Vollmacht erteilt,

1. den oder die Vollmachtgeber außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten und Behörden zu vertreten;

2. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

3. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;

4. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §§ 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a III StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);

6. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

 

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Ort/Datum                                                 Unterschrift

 

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Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist insbesondere, dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert werden kann. Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr Problem unterrichten.

Online-Beratungen werden von uns genauso sorgfältig und umfassend betreut wie "Beratungen vor Ort". Deshalb ist die Befürchtung unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit der Kanzlei erst die Vertrauensbasis schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche Fallbehandlung.

Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie uns in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email skizzieren.  Wir antworten Ihnen dann umgehend und erläutern Ihnen, ob wir auch eine Email-Beratung für ausreichend halten. Zugleich teilen wir Ihnen das Honorar mit, dass Sie vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten.

Wir werden nach Zahlungseingang unmittelbar auf Ihre Anfrage antworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen, Ergänzungen etc. zur Verfügung.

Wir sehen hier von den etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per Email folgende Angaben zu machen:

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