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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Zum System der

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein auf Versicherungspflicht basierendes Vorsorgesystem für Arbeiter und Angestellte. Es soll vor dem Eintritt bestimmter Risiken schützen und bei Eintritt solcher Risiken unplanmäßige Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen unter Beachtung sozialer Ziele ganz oder teilweise auszugleichen. Zur Sozialversicherung gehören folgende Versicherungsarten: 

Arbeitslosenversicherung 

Rentenversicherung (Absicherung der Altersvorsorge)

Krankenversicherung 

Unfallversicherung 

Pflegeversicherung.  

Der Unternehmer muss berücksichtigen, dass der Anteil des Mitarbeiters dem Bruttolohn entnommen, der Unternehmeranteil aber zusätzlich gezahlt werden muss. Bei den  Personalkosten kommt also zum Bruttogehalt noch der Sozialversicherungsanteil. 
Selbstständige können sich selbstverständlich auch versichern. Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Das ist tendenziell eine freiwillige Pflichtversicherung. 
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