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Beispiel Pilotenjacke: Irvin - Irving - Irvine

                               Köln Messe 

Markenrecht RechtsanwaltWir beobachten gegenwärtig, dass es bei Abmahnungen zum Vorwurf der Verletzung von Gemeinschaftsmarken kommt. Ein Beispiel ist die Wortmarke "Irvin". Bei dem Produkt handelt es sich um eine mit Lammfell besetzte Bomberjacke der Royal Airforce, die in dieser Form vom kanadischen Fallschirmspringerpionier Leslie Leroy Irvin während des zweiten Weltkriegs für die britische Luftwaffe als Staffelfliegerjacke entworfen worden war. Die ersten Schafsfelljacken gingen wohl 1931 in Produktion. Seit dieser Zeit sind wohl Jacken dieser Art als „Irving“, „Irvine“ oder „Irvin“ weltweit bekannt geworden. Es stellt sich daher die Frage, ob es sich lediglich um einen Gattungsbegriff für einen bestimmten Typus "Fliegerjacke" handelt, der gar nicht geschützt (mehr zur Schutzfähigkeit >>) werden kann oder um eine Markenverletzung, die empfindliche Rechtsfolgen auslösen kann. 

Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass bestimmte Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können. Die in dieser Bestimmung genannten Zeichen werden somit als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die gewerbliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es so dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat ("Mozartkugel-Entscheidung" - Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom. 09.07.2008 - T-304/06). Das wäre vergleichbar etwa mit Bezeichnungen von Verbrennungsmotoren. Auch diese sind nach ihren jeweiligen Erfindern benannt (z.B. Otto-Motor, Diesel-Motor, Wankel-Motor), ohne dass das markentauglich wäre. Ob die Bezeichnung einer Fliegerjacke nach der Gattung also eine Markenrechtsverletzung darstellt, mag also vielleicht verschieden beantwortet werden. 

Mehr zum Markenrecht >>

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