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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Verfahren in

  Owi-Sachen

Hauptverhandlung

Verhandlung in Abwesenheit

Owi-sachen Ordungswidrigkeiten
Manche Verfahren sind verfahren. Was ist, wenn ich einfach nicht zum einem gerichtlich angeordneten Termin in einer Verkehrsordnungsangelegenheit erscheine?

Den gegen den Bußgeld gerichtete Einspruch des Betroffenen kann dann nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden. 

Gericht RechtsanwaltEin Blick in das Gesetz § 74 OWiG 

(1) Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführt, wenn er nicht erschienen ist und von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden war. Frühere Vernehmungen des Betroffenen und seine schriftlichen oder protokollierten Erklärungen sind durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Hauptverhandlung einzuführen. Es genügt, wenn die nach § 265 Abs. 1 und 2 der Strafprozessordnung erforderlichen Hinweise dem Verteidiger gegeben werden.

(2) Bleibt der Betroffene ohne genügende Entschuldigung aus, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbunden war, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen.

(3) Der Betroffene ist in der Ladung über die Absätze 1 und 2 und die §§ 73 und 77b Abs. 1 Satz 1 und 3 zu belehren.

(4) Hat die Hauptverhandlung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ohne den Betroffenen stattgefunden, so kann er gegen das Urteil binnen einer Woche nach Zustellung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist nachsuchen. Hierüber ist er bei der Zustellung des Urteils zu belehren.

Dann heißt es etwa in den Urteilsgründen

„Der Betroffene, der von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen im Termin nicht entbunden wurde, ist in dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben.“

Dagegen lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs einlegen. 

2 Ss OWi 332/04 OLG Hamm: Ist von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin keine weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten, muss das Gericht einem Antrag, den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, entsprechen.
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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:24.01.2012