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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

 

Darlehen

für eine

GmbH

 

Der Anspruch auf Gewinnanteile beinhaltet in aller Regel gewisse Kontrollrechte des Darlehensgebers. In der Regel wird ein Entgelt für die Nutzung des Darlehens vereinbart. Das ist entweder ein regelmäßiger Zins oder eine Gewinnbeteiligung. Im letzteren Fall handelt es sich um ein partiarisches Darlehen. Dadurch unterscheidet sich das partiarische Darlehen von der stillen Beteiligung. Es fehlt der für die stille Gesellschaft typische gemeinsame Zweck, nämlich die Verbindung des Inhabers des Handelsgewerbes mit dem stillen Gesellschafter zum Betrieb eines Handelsgewerbes durch den Geschäftsinhaber im Interesse der Gesellschaft.

Beim partiarischen Darlehen erschöpft sich also die Mitwirkung des Darlehensgebers in der Kapitalhingabe. Bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung sind die Vertragspartner für den gesellschaftsrechtlichen Zweck gemeinsam verantwortlich. Bei einem partiarischen Darlehen fehlt die Verlustbeteiligung, während eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung i. d. R. auch am Verlust besteht.

Hinweis zum partiarischen Darlehen: Sowohl bei festverzinslichen als auch bei Darlehen gegen Gewinnbeteiligung (partiarische Darlehen) ist die Fremdüblichkeit anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen (Gewinnanteile) sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen.
Darlehensvertrag

zwischen

Darlehensgeber -

und

Darlehensnehmer -

1. Darlehenshingabe

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von ... € (in Worten ... Euro). Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.

2. Verzinsung

Das Darlehen ist mit ... % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind viertel/halb/jährlich zu zahlen.

alternativ: Partiarisches Darlehen

Frau/Herr ... hat für das laufende Geschäftsjahr/das Kalenderjahr 19 ... Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Höhe von ... vom Hundert des Jahresgewinns. Die Auszahlung erfolgt nach Ende des laufenden Geschäftsjahres und Erstellung der Bilanz.  

3. Tilgung

Das Darlehen ist in monatlichen Raten von ... € zurückzuzahlen. Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.

Variante

Das Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am....   einschließlich Kosten und Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, vorfristig Zahlungen zu leisten, die auf etwaige Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.

Variante

Das Darlehen ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat/... Monaten kündbar und innerhalb von einem/... Monaten nach Zugang der Kündigung einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.

4. Sicherheiten

Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten:

Der Darlehensnehmer überträgt sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:

Gegenstände genau benennen

oder

Der Darlehensnehmer bestellt zugunsten des Darlehensgeber auf dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von ... des Amtsgerichts ..., Blatt ..., Flur ..., Flurstück ..., eine Grundschuld in Höhe von ... EUR (in Worten .... Euro)

Hinweis: In diesem Fall muss der Darlehensvertrag nach GBO beurkundet werden.

5. Schlussbestimmungen

Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ...

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien zum ehesten entspricht.


Ort, den

 
...........................              ...........................
(Darlehensgeber)                   (Darlehensnehmer)

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