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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Vertragsprüfung

 

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Vertragsprüfung - Umfang - Kosten - Bedeutung - Klauseln 

Da gerade bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien die im Vertrag getroffenen Regeln für den Ausgang eines Prozesses – regelmäßig handelt es sich um Kündigungsschutzprozesse - oftmals entscheidend sind, bietet es sich sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an, den Vertrag einer sorgfältigen Prüfung unterziehen zu lassen. Die entstehenden Kosten, wenn wir den Arbeitsvertrag für Sie prüfen, sind im Hinblick darauf, dass man möglicherweise einem späteren Streit aus dem Weg gehen kann, regelmäßig eine sinnvolle Investition. Die Kosten variieren je nachdem, ob es sich um einen unbefristeten oder befristeten Vertrag handelt, im Blick auf die Höhe des Arbeitslohns und sind vor allem davon abhängig, wie umfangreich der Vertrag ist.

 

Es gibt selbstverständlich einfache Standardklauseln und andererseits individuelle Klauseln, deren Zulässigkeit sich nicht ohne weiteres der juristischen Kontrolle erschließt. Eine Erstberatung kostet maximal 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Allerdings ist bei komplexeren Verträgen eine Einmalberatung im Zweifel nicht ausreichend. 

 

Sollte eine ausführliche Begutachtung eines Vertrages erwünscht oder notwendig sein, etwa bei der Prüfung von Vertragsunterlagen, Ausgestaltung oder schriftlichen Stellungnahmen, so  vereinbaren wir mit Ihnen ein angemessenes Honorar vorab. So können sich beide Seiten Überraschungen ersparen. Grundsätzlich ist nach der bestehenden Rechtslage eine solche Vereinbarung notwendig. 

 

Schicken Sie uns ggf. bestehende Verträge bzw. Entwürfe zu (gerne als Fax oder E-Mail), damit wir konkret – auch zu den Kosten - Stellung nehmen können. 

 

Wir sind im Übrigen auch gerne bereit, entsprechende Regelungen mit der jeweiligen Vertragspartei direkt auszuhandeln, soweit Sie nicht eine Hintergrundtätigkeit bevorzugen, die mitunter vorteilhaft ist.    

 

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Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Berlin, Hamburg, Aachen, Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Frankfurt und Düsseldorf sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

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